Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Ausführung und Mängelbeseitigung
Haftung
Geheimhaltung
Vergütung und Berechnungsgrundlage
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Vertragskündigung
Schlussbestimmungen
Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN und dessen Auftraggebern.
Sie gelten ferner als anerkannt, wenn bei Auftragserteilung kein schriftlicher Widerspruch bzgl. betreffender Bedingungen erfolgt.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (äußere Form, Anzahl der Ausfertigungen, Ausgabemedium etc.). Der Verwendungszweck ist anzugeben. Ist die Übersetzung zur Veröffentlichung bestimmt, ist FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN ein Abzug zur Korrektur zu übergeben.
Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen und Abkürzungen. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Ausführung und Mängelbeseitigung. Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung erstellt. Stilfragen sind nicht Gegenstand der Übersetzung.
Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besondere Anweisungen des Auftraggebers vorliegen, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN.
Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat er Anspruch auf dessen Beseitigung. Dieser Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels gegenüber FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzung eingegangen ist. Lieferfristen/-termine werden bei Auftragsvergabe bindend vereinbart. FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den der Übersetzungsservice nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
Haftung. Das Übersetzungsbüro FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Rückgriffhaftung bei Schadensersatzansprüchen Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Haftung für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber überlassenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung dieser Daten Sorge zu tragen.
Geheimhaltung. Die Mitarbeiter von FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN verpflichten sich, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen und/oder Unterlagen vertraulich zu behandeln und insbesondere über betriebsinterne Vorgänge, von denen sie durch die Übersetzung Kenntnis erlangt haben, Stillschweigen zu bewahren.
Vergütung und Berechnungsgrundlage. Der Umfang der Übersetzung wird auf Basis der Normzeilenanzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen inkl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.
Die Vergütung ist sofort nach Abgabe der Übersetzung fällig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen tritt auch ohne Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung Verzug ein. Während des Verzuges ist der Rechnungsbetrag mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzungsbüros FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN behält sich ein Urheberrecht vor.
Vertragskündigung. Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN gegenüber schriftlich erklärt wurde.
In diesem Fall steht FALLBRÜGGE ÜBERSETZUNGEN ein Schadensersatz in Höhe der tatsächlich erbrachten Leistungen, mindestens aber in Höhe von 80% des vereinbarten Auftragswertes, zu.
Schlussbestimmungen. Im Falle der gegenwärtigen oder künftigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anwendbar für Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Düsseldorf.
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